Ratgeber Ausbilderschein

Ausbilderschein Voraussetzungen: Wer darf die Prüfung machen?

Brauchst du einen Berufsabschluss, ein Mindestalter oder Berufserfahrung? Welche Voraussetzungen für den Ausbilderschein gelten — und was du später als Ausbilder zusätzlich brauchst.

Für die Prüfung: keine besonderen Voraussetzungen

Die gute Nachricht zuerst: Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) kennt keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung. Du brauchst weder einen bestimmten Berufsabschluss noch eine Mindestzahl an Berufsjahren, um dich bei der Kammer anzumelden. Auch ein Vorbereitungskurs ist keine Pflicht — du kannst dich genauso gut selbstständig vorbereiten.

Bei den Voraussetzungen für den Ausbilderschein muss man also zwei Dinge trennen: die Zulassung zur Prüfung und die Frage, ob du später tatsächlich als Ausbilder eingetragen werden kannst. Für das Zweite gelten weitere Regeln.

Kurz gesagt

Zur AEVO-Prüfung darf jeder. Um später als Ausbilder eingetragen zu werden, brauchst du zusätzlich die persönliche Eignung und die beruflichen Kenntnisse in deinem Beruf.

Als Ausbilder: persönliche und fachliche Eignung

Wer Auszubildende ausbilden will, muss nach dem Berufsbildungsgesetz persönlich und fachlich geeignet sein.

  • Persönliche Eignung fehlt zum Beispiel, wenn jemand Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
  • Fachliche Eignung umfasst zwei Seiten: die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse in dem Beruf, in dem du ausbildest — meist durch einen passenden Abschluss und Berufserfahrung belegt — und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung.

Genau diese berufs- und arbeitspädagogische Eignung weist du mit der AEVO-Prüfung nach. Der Ausbilderschein ist also ein zentraler Baustein, aber nicht der einzige. Ob du in einem bestimmten Beruf als Ausbilder eingetragen werden kannst, prüft die Kammer, wenn dein Betrieb dich als Ausbilder meldet.

Wer von der Prüfung befreit sein kann

In manchen Fällen hast du die berufs- und arbeitspädagogische Eignung schon auf anderem Weg nachgewiesen. Das gilt zum Beispiel für viele Meisterprüfungen im Handwerk, deren Prüfung einen eigenen Teil zur Berufs- und Arbeitspädagogik enthält, und für einige Fortbildungsabschlüsse, die die Ausbildereignung einschließen. Auch andere gleichwertige Prüfungen können anerkannt werden.

Ob das bei dir zutrifft, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Wenn du unsicher bist, frag vor der Anmeldung bei deiner Kammer nach — das spart dir im besten Fall die ganze Prüfung.

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Was du mitbringen solltest

Formal brauchst du nichts. Praktisch hilft dir aber einiges: Erfahrung im Umgang mit Menschen, ein Gefühl dafür, wie du Wissen erklärst, und etwas Zeit zum Lernen. Wie viel Zeit, hängt von deinem Vorwissen ab. Wer selbst eine Ausbildung gemacht hat, kennt viele Abläufe schon aus der eigenen Erfahrung — vom Ausbildungsvertrag bis zur Abschlussprüfung.

Wichtig ist auch die Frage, wie du lernst. Manche brauchen feste Termine und eine Gruppe, andere kommen mit freier Zeiteinteilung besser zurecht. Beides führt zum Ziel, denn die Prüfung ist für alle gleich. Wie die Prüfung im Einzelnen aufgebaut ist, liest du im Artikel AEVO Prüfung Ablauf.

Schritt für Schritt zum Ausbilderschein

  1. Prüfe, ob du eventuell schon befreit bist (Meisterprüfung, Fortbildungsabschluss).
  2. Bereite dich auf die vier Handlungsfelder der AEVO vor.
  3. Melde dich bei deiner zuständigen Kammer zur Prüfung an und erkundige dich nach Terminen und Gebühren.
  4. Lege den schriftlichen und den praktischen Teil ab.
  5. Mit dem Zeugnis weist du deine Ausbildereignung nach — dauerhaft und bundesweit.

Häufige Fragen

Für die Prüfung schreibt die AEVO kein Mindestalter vor. Ob du später als Ausbilder eingetragen werden kannst, hängt von deiner persönlichen und fachlichen Eignung ab.

Für die Prüfung nicht. Um in einem Beruf auszubilden, musst du aber die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse dieses Berufs nachweisen — meist über einen passenden Abschluss.

Nein. Ein Vorbereitungskurs ist freiwillig. Du kannst dich auch selbstständig vorbereiten; die Prüfung ist für alle gleich.

Ja. Da es keine Zulassungsvoraussetzungen gibt, kannst du die Prüfung jederzeit ablegen — viele nutzen sie, um sich für spätere Aufgaben im Betrieb zu qualifizieren.

Stand: Oktober 2026. Die Einzelheiten zu Anmeldung, Terminen und Gebühren regelt deine zuständige Kammer — schau vor der Anmeldung auf ihre Seite.

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